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Heimaufenthalt wegen Krankheit steuerlich absetzbar

Urteil des Bundesfinanzhofes

Heimaufenthalt wegen Krankheit steuerlich absetzbar

Wer krankheitsbedingt in ein Seniorenheim zieht, kann die Kosten für die Unterbringung als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt entschieden. Entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung gilt dies auch dann, wenn weder ständige Pflegebedürftigkeit besteht noch zusätzliche Pflegekosten abgerechnet wurden. Heilmittelerbringer können diese Information als Service an ihre Patienten weitergeben.

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