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Aufbewahrungsfrist für Geschäftsunterlagen begrenzt

Urteil des Bundesfinanzhofes:

Aufbewahrungsfrist für Geschäftsunterlagen begrenzt

Zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen können Praxisinhaber Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten bilden. Der Bundesfinanzhof (BFH) begrenzte jetzt jedoch die Aufbewahrungsfrist auf 5,5 Jahre.

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