ICD-10 erwünscht, aber keine Pflicht auf Heilmittelverordnungen
GKV-Spitzenverband liefert hilfreiche Klarstellung
ICD-10 erwünscht, aber keine Pflicht auf Heilmittelverordnungen
Seit Wochen werden Praxisinhaber darauf eingestimmt, dass sie zum 1. Juli 2014 Änderungen bezüglich der ICD-10-Codes auf Heilmittelverordnungen zu erwarten haben. Jetzt sind die Neuerungen veröffentlicht und der GKV-Spitzenverband erklärt: Für Praxisinhaber im Heilmittelbereich ändert sich nichts, nur einige Streitpunkte werden jetzt besser erläutert.
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