Der Schuh passt nicht
Der neue Schuh passt einfach nicht. Ganz deutlich wird das etwa an den Kürzungen, die Ärzt:innen drohen, wenn sie nicht alle verpflichtenden TI-Anwendungen auch wirklich nutzen. Dazu gehören u. a. der elektronische Medikationsplan und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).
Es führt also kein Weg daran vorbei: Die Physiotherapieverbände müssen sich wieder mit der GKV an einen Tisch setzen und die TI-Finanzierungsvereinbarung anpassen. Dabei werden sicher Regelungen von den Ärzt:innen übernommen, etwa dass es künftig nur noch eine monatliche Pauschale und keine Einzelpauschale für die Erstausstattung mehr geben wird. Ein Blick auf die Regelungen, die ab morgen für Ärzte gelten, lohnt also dennoch. Eine Zusammenfassung findet Ihr hier.
Keine Pauschale für die Erstausstattung mehr? Dann muss ich ja aus eigener Tasche in Vorleistung gehen. Nein, diese Befürchtung ist verständlich, aber auch unnötig. Hier werden die Anbieter reagieren und die Preise bzw. die Zahlungsart entsprechend anpassen. Das ist wie beim Autokauf, da bekommt auch nicht nur derjenige ein Fahrzeug, der direkt den kompletten Kaufpreis zahlt, sondern es wird eine Ratenzahlung vereinbart. So wird es auch bei der TI sein: Telematikinfrastruktur als Ratenzahlungsmodell. Ganz easy.
Bleibt also festzuhalten: Es ist gut, dass die Pauschalen für Ärzte nun festgelegt sind. Für Physiotherapeutinnen und -therapeuten hat das aber erstmal keine Auswirkungen. Wir bleiben in Wartestellung und sind gespannt, was die Verbände nun verhandeln. In der Zwischenzeit genießen wir entspannt den Sommer und sehen uns am 11. September 2023 um 19 Uhr zum nächsten TI-Infoabend. Dann können wir hoffentlich schon über die neuen Regelungen sprechen. Auf buchner-infos.de/ti-info könnt Ihr Euch jetzt schon anmelden.
Nicht mehr abwarten müssen Podologinnen und Podologen. Für Euch gelten schon aber morgen neue Preise. Denn ab dem 1. Juli 2023 steigt die Vergütung. Zunächst um gut sieben Prozent, ab dem 1. Juli 2024 weiter um etwas mehr als fünf Prozent. Und noch eine gute Nachricht für Podologen: Fehlt auf einer Verordnung die Begründung für eine Frequenzabweichung oder Behandlungsunterbrechung, ist das kein Grund für eine Absetzung. Warum, lest Ihr natürlich auf up-aktuell.de.
Auch neu ab 1. Juli: Die veränderten Beiträge zur Pflegeversicherung. Einige eurer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden dadurch entlastet. Da die Anzahl der Kinder für die Festlegung des Beitrags eine wichtige Rolle spielt, solltet Ihr überprüfen, ob die entsprechenden Angaben für die Gehaltsabrechnung in Euren Unterlagen aktuell und vollständig hinterlegt sind.
Wenn Ihr wissen möchtet, wie der GKV-Spitzenverband zum Thema Direktzugang steht, empfehle ich Euch den Beitrag „Direktzugang für Heilmittelerbringer – ein Modell für Deutschland?“, der heute im E-Magazin des GKV-Spitzenverbands „GKV 90 Prozent“ erschienen ist. In einem Video-Interview mit Elke Maßing, Leiterin des Referats Heilmittel, geht es u. a. um die Themen Voll- oder Teilakademisierung, Ausbildungsstandards, den Direktzugang in anderen Ländern und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Besonders letzteres ist interessant, denn der GKV-Spitzenverband ist der Meinung, dass sich Modellvorhaben zum Direktzugang so derzeit rechtlich gar nicht umsetzen lassen. Erst müssten Diagnostik und evidenzbasierte Anwendung im Rahmen einer Reform der Berufsgesetze auch in der Ausbildung verankert sein. Vorher könne man den Direktzugang – selbst als Modellvorhaben – gar nicht öffnen. Und mit dieser Einschätzung liegt der GKV-Spitzenverband gar nicht mal so falsch.
Mein Highlight der Woche ist der heutige Tag. Denn heute ist mein letzter Arbeitstag bevor ich mich für die nächsten zwei Monate in den Urlaub verabschiede. Ich werde die Zeit nutzen, um die Batterien wieder aufzuladen. In der Zwischenzeit halten Euch meine Kolleginnen natürlich weiter hier und auf up-aktuell.de auf dem Laufenden. Wir sehen uns im September – beim TI-Infoabend und vielleicht persönlich beim nächsten up-Netzwerktreffen am 23. in Köln?