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Digitalisierung? TI? ePA? – Viele Fragen, wir haben Antworten

Am 30. August hat das Bundeskabinett das Vorhaben zum Digital-Gesetz (DigiG) sowie zum Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz) beschlossen. Damit soll unter anderem die elektronische Patientenakte (ePA) für alle Versicherten sowie das eRezept als Standard eingeführt werden.
Digitalisierung? TI? ePA? – Viele Fragen, wir haben Antworten
© iStock: ptasha

Weitere Informationen zu den Inhalten findet Ihr zum Beispiel auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums. Wer wissen möchte, was die Gesetzesvorhaben für Heilmittelpraxen bedeuten, wann es mit der Telematikinfrastruktur für Therapiepraxen weitergeht und noch offene Fragen hat, kann sich zum nächsten TI-Infoabend am 11. September ab 19 Uhr anmelden. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Wenn Therapiepraxen erst einmal an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind, wird das den Austausch mit den verordnenden Ärzt:innen deutlich erleichtern Das gilt auch für den Versand von Therapieberichten. Wie steht Ihr eigentlich zu diesem Thema? Seid Ihr Fans oder reagiert eher genervt, wenn diese Aufgabe wieder ansteht? Wir finden Therapieberichte großartig und das gleich aus mehreren Gründen: Sie stellen eine gute Möglichkeit dar, mit Ärztinnen und Ärzten zu kommunizieren, den Wert Eurer Arbeit zu zeigen und Patientinnen und Patienten zu motivieren. Der Clou ist, gute Therapieberichte mit möglichst wenig Aufwand zu verfassen. Wie Euch das gelingt, erfahrt Ihr in unserem Themenschwerpunkt 9.2023 „Therapieberichte – Tue Gutes und schreibe darüber“. Damit Ihr direkt loslegen könnt, haben wir einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen zusammengestellt, geben Euch die fünf goldenen Regeln für gelungene Therapieberichte mit auf den Weg und stellen Euch Vorlagen für Therapieberichte bereit, zum Beispiel die Drei-Satz-Technik sowie Ideen für die Langberichte.

Ein Thema, das in vielen Praxen für Unmut sorgt, sind die Diskussionen mit Beihilfepatient:innen. Und zwar immer dann, wenn diese feststellen, dass die Beihilfestelle die von Euch gestellten Rechnungen nicht voll erstattet. Dabei sagt der Name „Beihilfe“ schon, dass es gar nicht vorgesehen ist, dass sie alle Kosten übernimmt. Lasst Euch daher nicht auf Diskussionen ein. Ihr bestimmt Eure Preise für Beihilfe- und Privatpatient:innen selbst. Die nötigen Gründe und auch einen Tipp zur Erstattungsoptimierung in der Ergotherapie könnt Ihr hier nachlesen. Einen guten Anhaltspunkt zur Preisgestaltung geben die Gebührenübersichten für Eure jeweilige Berufsgruppen. Diese findet Ihr hier.

Habt Ihr Euch diese Woche schon über eine Mitarbeiterin oder einen Patienten geärgert? Habt Ihr in dem Zuge auch einmal auf Euch selbst geschaut? Denn Selbstreflexion ist bei Konflikten ein hilfreiches Mittel, um gute Lösungen oder Verbesserungen herbeizuführen. Wir stellen Euch das Terry-Borton-Modell vor.

Hör-Tipp: Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber bist Du seit August 2022 an das Nachweisgesetz gebunden. Ralf Buchner und buchner Justiziarin Laura Albrecht sprechen im up-Podcast „Das Nachweisgesetz – Arbeitsverträge modern gestalten“ darüber, was das konkret für Euch bedeutet.

Unser Highlight der Woche ist unser Sommerfest. Gemeinsam mit allen Kolleginnen und Kollegen lassen wir es uns heute an der Kieler Förde so richtig gut gehen. Ob bei sportlichen Aktivitäten auf dem Stand up Paddle-Board oder einfach mit einem kühlen Getränk und guten Gesprächen… Heute freuen wir uns auf eine schöne gemeinsame Zeit. Damit verabschiede ich mich ins Wochenende und wünsche Euch einen guten Start in den meteorologischen Herbst – ja, es ist schon wieder so weit.

Eure

Katharina Münster

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