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Der Staat will höhere Selbstbeteiligung seiner Beamten an Heilmittelkosten

Kommentar
Die Bundesbeihilfe soll zum 1. Mai so angehoben werden, dass die beihilfefähigen Höchstbeträge dann knapp zwei Prozent über den aktuellen GKV-Honoraren liegen. In der Konsequenz werden dann Beamt:innen mit deutlich höheren Selbstbeteiligungen rechnen müssen.
Nur Selbstabrechner können bei Absetzungen einen Verzugsschaden berechnen
© travellinglight

Aber nur dann, wenn alle in der Heilmittelbranche konsequent die angemessenen Privatpreise aufrufen. Erstaunlicherweise gibt es immer noch Praxen, die nur die beihilfefähigen Höchstbeträge als Honorar von ihren verbeamteten Patientinnen und Patienten fordern. Und ich frage mich WARUM??? Wieso behandeln wir sie nicht so, wie sie behandelt werden wollen? Als Privatpatienten!

Wer Lust hat, sich mit dem Thema Privatpreise und Beihilfe etwas mehr zu beschäftigen, ist herzlich eingeladen, zu einem Vortrag, den ich auf der Therapie Leipzig halte: „Rechtssicher vernünftige Privatpreise durchsetzen (auch bei Beihilfeberechtigten)“. Das Programm und Freikarten für die Therapie Leipzig gibt es hier.

Zum 1. April 2023 ist zudem ein neuer DGUV-Rahmenvertrag in der Physiotherapie in Kraft getreten. Seitdem gibt es auch neue Verordnungsvordrucke. Ärztinnen und Ärzte können aber während der Übergangsfrist bis Ende Oktober noch die alten Vordrucke nutzen.

Weiterhin für Physiotherapeut:innen interessant: Ab sofort könnt Ihr in allen Bundesländern Eure Heilberufsausweise (eHBA) über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragen. Auf der Website der gematik findet Ihr auch eine Checkliste, wie Ihr Euch an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen könnt. Wer dazu noch Fragen hat: Am 8. Mai um 19 Uhr gibt es wieder einen kostenfreien TI-Infoabend. Hier erfahrt Ihr Neuigkeiten zu dem Thema und könnt alle Eure offenen Fragen stellen. Wir freuen uns auf Euch.

Wie funktioniert es bei Euch in der Praxis mit den elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU)? Laut GKV-Spitzenverband wird die eAU so langsam zum Standard. Seit Januar 2023 haben Unternehmen bereits über 20 Millionen eAU von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abgerufen. Im gesamten Jahr 2022 waren es knapp sechs Millionen.

Highlight der Woche: Eine Praxisleiterin hat sich bei mir gemeldet. Und zwar hatten sie eine Absetzung bei einer MLD 45/60-Verordnung, weil nicht zwei Extremitäten angegeben waren. Als upplus-Mitglied hat sie mithilfe unserer Anleitung „Absetzungen: Widerspruchsschreiben ganz einfach erstellen“ ein Widerspruchsschreiben aufgesetzt und an die Krankenkasse geschickt, die die VO nicht bezahlen wollte. Mit Erfolg! Die Kasse hat den offenen Betrag überwiesen. Es lohnt sich also, gegen Absetzungen vorzugehen.

Manche Praxen spezialisieren sich ganz bewusst auf bestimmte Zielgruppen oder Behandlungen, bei anderen ist eine Spezialisierung ein schleichender Prozess. So war es bei Podologin Kerstin Skodell. Sie behandelt seit 30 Jahren mit Leidenschaft Kinderfüße und hat das Konzept „Podokids“ entwickelt, das sie in Kindergärten und Grundschulen anbietet. Warum sie fordert, dass die Podologie-Ausbildung von zwei auf drei Jahre verlängert wird, erzählt sie hier.

Ich verabschiede mich in ein herrlich sonniges Wochenende und die letzte April-Woche. Denkt daran: Wer Lust auf ein persönliches Treffen, spannende Vorträge und einen Vor-Ort-Stammtisch hat, kann sich zu unserem Netzwerktreffen am 2. und 3. Juni 2023 in Düsseldorf anmelden. Agenda, Rahmenprogramm und Anmeldungen findet Ihr auf unserer Website.

Herzliche Grüße

Euer

Ralf Buchner

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