Sinn und Zweck eines Berufsgesetzes
Erfüllt der Entwurf die Anforderungen?
Niemand darf sich einfach „Physiotherapeut“ an die Tür schreiben und anfangen, Patienten zu behandeln. Der Grund: Physiotherapeut:in ist ein geregelter Beruf. Es gibt feste Vorgaben zur Ausbildung und den Qualifikationen, die jemand erfüllen muss, um diese Berufsbezeichnung zu führen. Welche das sind, regelt u. a. das Berufsgesetz. Die derzeitige Fassung stammt noch aus den 1990er Jahren. Seitdem hat sich in der Medizin und im Gesundheitswesen viel verändert. Es ist also höchste Zeit für eine Reform. Der entsprechende Referentenentwurf des Physiotherapeutengesetz (PhyThG) aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) liegt nun vor und sorgt für mächtig Wirbel. Aber erfüllt er auch die Anforderungen an ein Berufsgesetz?
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