9,48 Prozent mehr von unklar bleibt unklar
Die Ergotherapiepraxen können sich über eine Honorarerhöhung von 9,48 Prozent freuen. Nach anfänglichen Schwierigkeiten in diesem Fachbereich scheint es jetzt mit den Honoraranpassungen schneller voranzugehen. Die Schiedsstelle hat bei dieser Honorarerhöhung gar nicht selbst entschieden, sondern man hat sich zwischen GKV und Ergotherapie-Verbänden im Schiedsverfahren geeinigt. Erfreulich ist auch die deutliche Anpassung der Hausbesuchspauschale und die Anpassung des Schwellenwerts für ergotherapeutische Schienen. Gilt alles ab dem 1.4.2023 und kann ab dem 15.4.2023 gegenüber den Krankenkassen abgerechnet werden.

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