Verhinderung der Konkretisierung von gesetzlichen/vertraglichen Regelungen durch Verzicht auf Sozialgerichtsverfahren
Ausgangssituation: Heilmittelerbringer erleben Monat für Monat, wie Krankenkassen Verträge und Gesetze in ihrem Sinne interpretieren und auf dieser Grundlage Rechnungen kürzen. Daran ändern leider auch Verordnungs-Checklisten und entsprechende Vereinbarungen wenig. Entweder halten sich einzelne Krankenkassen nicht daran oder die Unterschiede von Fachgebiet zu Fachgebiet und von Bundesland zu Bundesland sorgen dafür, dass alle Beteiligten nicht wirklich wissen, was richtig und was falsch ist. Bedenkt man, wie zahlreich die Auseinandersetzungen über die Auslegung von Verträgen sind, dann ist es schon erstaunlich, wie wenig Gerichtsurteile es gibt, die die Differenzen rechtsverbindlich klären.
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