Wann spricht man überhaupt von einer Abmahnung? Ein sehr vereinfachtes Beispiel: Ihre Praxis A hat eine Website. Einige Kilometer weiter liegt Praxis B. Der Inhaber der Praxis B erkennt nun auf Ihrer Website, dass Sie Kontaktanfragen nicht verschlüsselt übermitteln und so gegen die DSGVO verstoßen. Nun schickt er Ihnen durch seinen Anwalt eine Abmahnung, dass Sie diese Verstöße unterlassen sollen. Kann es für Sie nun teuer werden?
Von „Ja“ über „Nein“ bis hin zu „Vielleicht“
Die Frage lautet, ob Mitbewerber (Praxis B) abmahnen können, wenn gegen die DSGVO verstoßen wird. Bislang gibt es dazu drei Entscheidungen. Die Richter am Landgericht Würzburg kommen zu dem Ergebnis: Ja, Abmahnungen sind möglich. Das Landgericht Bochum geht davon aus, dass das nicht geht und das Oberlandesgericht Hamburg meint: „Es kommt darauf an“.
Besonders Website DSGVO-konform gestalten
Drei Gerichte, drei Meinungen. Es wird daher noch einige Zeit vergehen, bis die Frage endgültig geklärt ist. Der beste Schutz vor Abmahnungen ist daher weiterhin, Abmahnern keine Angriffsfläche zu bieten. Erster Angriffspunkt ist immer Ihre Website, denn diese kann jeder sehen. Daher sollte die Datenschutzerklärung aktuell und komplett sowie die Website verschlüsselt sein, wenn Sie zum Beispiel ein Kontaktformular anbieten. Wenn die Internetseite und auch die gesamte Praxis DSGVO-konform betrieben wird, hat keine Abmahnung Erfolg — egal welche Ansicht der Gerichte sich am Ende durchsetzen wird.
Schnelle Hilfe gibt es im Online-Seminar
Am 11.12.2018 um 17 Uhr gibt Ihnen Rechtsanwalt Nils Köhrer Tipps, wie Sie Ihre Website DSGVO-konform gestalten und wie Sie so Abmahnungen vermeiden. Das Online-Seminar können Sie ganz bequem von zuhause aus besuchen – Computer an und los geht es. Es dauert etwa 90 Minuten, in denen Sie auch Ihre konkreten Fragen stellen können. Kosten: 25,90 Euro (zzgl. MwSt.). Zur Anmeldung und Buchung geht es hier. |
Themen, die zu diesem Artikel passen:
DSGVO 11.12.18 toll aber wer hat bitte um 17 Uhr… Weiterlesen »