Verträge

02.02.2012

Genehmigungsverfahren in den Griff bekommen

Die Heilmittel-Richtlinie sieht ausdrücklich Heilmittel- Verordnungen außerhalb des Regelfalls vor. Mit der Neufassung der HeilM-RL im Juli 2011 und dem Versorgungsstrukturgesetz im Januar 2012 sind jetzt die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass bestimmte Verordnungen außerhalb des Regelfalls (VO a. r. R.) extrabudgetär verordnet werden können. Wir zeigen, was Sie tun können, damit das klappt.

02.02.2012

Langfristige Genehmigung von extrabudgetären Heilmittelverordnungen

Ein Antrag auf eine langfristige Genehmigung von Heilmittelverordnungen gemäß § 32 SGB V in Verbindung mit § 8 Abs. 5 der HeilM-RL kann formlos vom Versicherten in Zusammenhang mit einer Verordnung außerhalb des Regelfalls gestellt werden. Die Kasse kann nicht auf das Genehmigungsverfahren verzichten, sondern muss innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung entscheiden. Sonst gilt der Antrag als genehmigt. Der Antrag und die den Antrag begründende Verordnung werden einer genauen Prüfung unterzogen, die wir hier beschreiben.

01.12.2011

Verjährungsfristen von Privathonoraren beachten!

Therapeuten sollten die Verjährungsfristen von Privathonoraren beachten. Nach § 195 BGB verfallen zum 31. Dezember die Ansprüche ausstehender Rechnungen aus dem Jahre 2008. Darauf weist die Arzt-Auskunft im aktuellen Stiftungsbrief-News hin.

25.08.2011

Auswirkungen für Heilmittelerbringer im Kleingedruckten

Anfang August 2011 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur „ Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (Versorgungsstrukturgesetz) beschlossen. Dieser sieht Maßnahmen zur besseren ärztlichen Versorgung in unterversorgten Gebieten vor. Gleichzeitig sieht der Entwurf wichtige Änderungen für Heilmittelerbringer in den Rahmenbedingungen vor: Verbesserungen für chronisch Kranke, bundesweite Vorab-Praxisbesonderheiten und ein ausdrückliches Verbot von Zuweisungen an Ärzte durch Heilmittelerbringer. Das Gesetz soll bereits im Januar 2012 in Kraft treten werden.

25.08.2011

Daumen drücken für das Versorgungsgesetz

Haben Sie schon mal überlegt, warum Sie von bestimmten Ärzten keine Heilmittelverordnung bekommen? Es könnte zum Beispiel sein, dass der Arzt finanziell mit einem anderen Heilmittelerbringer verbunden ist und sich für seine Verordnungen bezahlen lässt. Damit soll jetzt nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums Schluss sein. Mit dem Entwurf zum neuen Versorgungsgesetz sollen solche ohnehin schon rechtlich fragwürdigen Kooperationsmodelle ausdrücklich verboten. Wer sich trotzdem erwischen lässt, riskiert, seine Zulassung für zwei Jahre zu verlieren.

23.06.2011

Verbandszugehörigkeit bestimmt Verordnungsgültigkeit

Die Rahmenverträge zwischen den Heilmittelverbänden und den Krankenkassen regeln die Details der Abrechnung. Da es auf Landesebenen durchaus vorkommt, dass einzelne Verbände unterschiedliche Verträge vereinbaren, muss sich der Praxisinhaber genau überlegen, nach welchem Vertrag er abrechnen möchte – denn es gibt durchaus wichtige Unterschiede, die entscheidend für die Arztkommunikation sind.

23.06.2011

Weg mit dem Prüfungskeil!

Heilmittelerbringer sind verpflichtet, die Gültigkeit einer Verordnung zu überprüfen. Allerdings nur im Rahmen ihrer jeweiligen Verträge. Wenn sich nun die Verträge von Kasse zu Kasse, von Bundesland zu Bundesland, von Berufsverband zu Berufsverband und von Fachgruppe zu Fachgruppe unterscheiden, entsteht erhebliche Verwirrung. Genau die Art der Verwirrung, die den Krankenkassen hilft, Geld zu sparen.

26.05.2011

Wie halte ich mein unternehmerisches Risiko möglichst gering?

Es gibt keine Kurzfassung, da dies ein geschützter Artikel ist.

19.05.2011

Befristeter Arbeitsvertrag trotz früherer Beschäftigung zulässig

Ein Arbeitgeber darf ein Arbeitsverhältnis ohne sachlichen Grund bis zu zwei Jahre befristen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) jetzt entschieden. Einer solchen Befristung steht auch eine frühere Beschäftigung nicht entgegen, wenn diese mehr als drei Jahre zurückliegt.

23.12.2010

Aktuelle Rehasport-Rahmenvereinbarung tritt zum Jahresbeginn 2011 in Kraft

Jetzt ist es offiziell! Ab dem 01.1.2011 gilt die neue Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining. Die überwiegend redak­tionellen Änderungen haben kaum besondere Aus­wirkungen für die Heilmittelpraxen, die Rehasport anbieten. Eine gravierende Veränderung gibt es allerdings.