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Hausübungen kosten jetzt 489,39 Euro

Früher wurden Menschen mit der Diagnose unspezifischer Rückenschmerz beim Orthopäden mit einem Standard-Übungsprogramm vom Abreißblock oder einer schlechten Kopie abgespeist, begleitet von dem Hinweis, man möge doch bitte diese Hausübungen täglich anwenden, um das Problem zu lösen.
Hausübungen kosten jetzt 489,39 Euro
© ymgerman

Heute kann jeder Arzt eine DiGA verordnen, die von der GKV bezahlt werden muss, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. DiGAs sind „Digitale Gesundheitsanwendungen“, also Apps, die auf einem ganz normalen rosa Rezept vom Arzt verordnet werden. Die Patientinnen und Patienten reichen das Rezept bei ihrer Kasse ein, erhalten dafür in der Regel einen Freischaltcode und können dann die verordnete App für einen bestimmten Zeitraum nutzen.

Wir haben geschaut, was diese Apps die Kassen kosten: Eine DiGA bei Rückenschmerzen kostet zum Beispiel 489,39 Euro. Das ist ein knackiger Preis, dafür dass eine Patientin die App 90 Tage nutzen kann. Umgerechnet kostet das Hausübungsprogramm ungefähr 38 Euro pro Woche . Und nach 90 Tagen ist alles vorbei. Ob die Patientin die App wirklich nutzt oder nicht, bleibt das Geheimnis der Nutzerin (und des App- Herstellers).

Zu Einordnung: Wenn ein Patient eine Behandlungseinheit Physiotherapie in der Woche erhält, dann kostet das 26,74 Euro. Dafür erhält der Patient nicht nur eine Behandlung vor Ort, sondern dazu auch eine Anleitung und Übungen für zuhause – und er wird jede Woche von einem Physiotherapeuten an seine Hausübungen erinnert.

Auf den ersten Blick erscheint Physiotherapie günstiger als die DiGA, aber… Für die Ärzt:innen ist der Unterschied zwischen DiGA und Physiotherapie ziemlich entscheidend. Denn die Verordnung von DiGAs, auch so teure wie die Rückenschmerz-App sind nicht budgetiert. Physiotherapie dagegen schon. Dass Physiotherapie günstiger ist, spielt dabei keine Rolle. Das kann schon wütend machen, wenn man an die ewigen Sparmaßnahmen und die hartnäckigen Preisverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband denkt. Die Gesundheitspolitik hat noch viel zu tun!

Nun wollen wir uns aber nicht aufregen, sondern handeln – und zwar bei Euren Privatpatient:innen und Selbstzahler:innen. Wenn Ihr mit Ihnen Behandlungsverträge schließt, sichert Ihr Euch unter anderem Eure Vergütung. Wir haben im Themenschwerpunkt 11.2023 geschaut, wo die Unterschiede zwischen GKV- und PKV-Patient:innen liegen. Außerdem stellen wir Euch die verschiedenen Behandlungsverträge vor und erklären , warum Ihr Euch jede Preisänderung unterschreiben lassen solltet. Außerdem haben wir für Eure Rezeption alle rechtlichen Grundlagen zusammengefasst, damit Ihr Diskussionen mit Patient:innen direkt im Keim ersticken könnt.

Mein Highlight der Woche sind die aktuellen GKV-HIS Zahlen für das erste Halbjahr 2023. Trotz Fachkräftemangel meldet die GKV einen Zuwachs bei den Behandlungseinheiten von 3,3 Prozent. Dieser Behandlungszuwachs betrifft alle Heilmittel-Berufsgruppen und sorgt für einen Umsatzzuwachs im ersten Halbjahr von gerade noch akzeptablen 6,6 Prozent.

Ein weiteres Highlight ist für mich immer das große Interesse an unserer kostenfreien Webinarreihe TI-ready. Heute, am 13. November geht es in die nächste Runde. Ab 19 Uhr geht es unter anderem um den TI-Atlas. Weitere Informationen und die Anmeldung findet Ihr hier: https://get.ti-ready.info

Am kommenden Dienstagnachmittag findet der Therapiegipfel des SHV in Berlin statt. Ich bin auf jeden Fall dabei und höre mir genau an, ob das BMG endlich Reformen für die Heilmittelbranche liefert, oder nicht. Sehen wir uns in Berlin? Und wer es bisher noch nicht getan hat: Sichert Euch noch für den 20. Januar 2024 Plätze bei unserem Netzwerktreffen in Berlin.

Herzliche Grüße

Euer Ralf Buchner

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