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Kompensationsgeschäfte sind Betrug

Nur behandeln, was auf der Verordnung steht

Kompensationsgeschäfte sind Betrug

Patienten und Therapeuten sind sich oft darüber einig, welche besondere Leistung in der Behandlung sinnvoll wäre. Doch auf der Verordnung steht etwas anderes. Wenn sich Patienten und Therapeut dann darauf einigen, trotzdem die besondere Leistung durchzuführen und diese über die (anderslautende) Verordnung abzurechnen, dann ist das Betrug – und ist sowohl für Patienten als auch Therapeut strafrechtlich relevant.

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