Kompensationsgeschäfte sind Betrug
Nur behandeln, was auf der Verordnung steht
Kompensationsgeschäfte sind Betrug
Patienten und Therapeuten sind sich oft darüber einig, welche besondere Leistung in der Behandlung sinnvoll wäre. Doch auf der Verordnung steht etwas anderes. Wenn sich Patienten und Therapeut dann darauf einigen, trotzdem die besondere Leistung durchzuführen und diese über die (anderslautende) Verordnung abzurechnen, dann ist das Betrug – und ist sowohl für Patienten als auch Therapeut strafrechtlich relevant.
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