Keine Familienversicherung für Besserverdienende
Bundesverfassungsgericht hält an Urteil fest
Keine Familienversicherung für Besserverdienende
Das Bundesverfassungsgericht bleibt dabei: Besserverdienende Ehepaare können ihre Kinder auch künftig nicht beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichern, wenn der Ehepartner mit höherem Einkommen privat versichert ist. Die punktuelle gesetzliche Benachteiligung verstoße nicht gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz, urteilte jetzt das höchste deutsche Gericht.
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