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Keine Familienversicherung für Besserverdienende

Bundesverfassungsgericht hält an Urteil fest

Keine Familienversicherung für Besserverdienende

Das Bundesverfassungsgericht bleibt dabei: Besserverdienende Ehepaare können ihre Kinder auch künftig nicht beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichern, wenn der Ehepartner mit höherem Einkommen privat versichert ist. Die punktuelle gesetzliche Benachteiligung verstoße nicht gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz, urteilte jetzt das höchste deutsche Gericht.

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