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Bundesregierung fühlt sich nicht zuständig für Umsetzung der Gesetze

Bundesregierung fühlt sich nicht zuständig für Umsetzung der Gesetze

Die Bundesregierung hat kein Interesse daran, ihre erlassenen Gesetze zu kontrollieren oder eine Kontrollfunktion über deren korrekte und sinnvolle Umsetzung auszuüben. Diesen Verdacht legt die Antwort der Bundesregierung auf eine aktuelle kleine Anfrage der Grünen zum Thema „Wirtschaftlichkeitsprüfungen in der vertragsärztlichen Versorgung nach § 106 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch“ nahe.

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