Intransparente Kosten müssen nicht gezahlt werden
Mietvertrag für Gewerberaum
Intransparente Kosten müssen nicht gezahlt werden
Auch ein Mietvertrag für einen Gewerberaum muss transparent sein. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt entschieden, dass zusätzlich zu den Kosten der „Verwaltung“ nicht auch noch die nicht näher erläuterten Kosten für das „Center-Management“ auf die Mieter umgelegt werden können. Eine solche Klausel im Mietvertrag sei „intransparent und daher unwirksam“.
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.
Themen, die zu diesem Artikel passen: