up|unternehmen praxis

Prozesskosten steuerlich absetzbar

Bundesfinanzhof ändert Rechtsprechung

Prozesskosten steuerlich absetzbar

Die Kosten für Zivilprozesse können unter Umständen von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München jetzt entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung geändert. Einzige Voraussetzung: Die Klage muss vor einem Gericht Aussicht auf Erfolg haben.

Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Themen, die zu diesem Artikel passen:
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x