Prozesskosten steuerlich absetzbar
Bundesfinanzhof ändert Rechtsprechung
Prozesskosten steuerlich absetzbar
Die Kosten für Zivilprozesse können unter Umständen von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München jetzt entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung geändert. Einzige Voraussetzung: Die Klage muss vor einem Gericht Aussicht auf Erfolg haben.
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