Kein Weihnachtsgeld bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Betrieb
Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz
Kein Weihnachtsgeld bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Betrieb
Scheidet ein Arbeitnehmer vor der Zahlung des Weihnachtsgeldes aus dem Betrieb aus, hat er keinen Anspruch auf die Zahlung – auch nicht anteilig. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz jetzt entschieden.
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