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Kein Weihnachtsgeld bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Betrieb

Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz

Kein Weihnachtsgeld bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Betrieb

Scheidet ein Arbeitnehmer vor der Zahlung des Weihnachtsgeldes aus dem Betrieb aus, hat er keinen Anspruch auf die Zahlung – auch nicht anteilig. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz jetzt entschieden.

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