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Attest ab erstem Krankheitstag

Arbeitsrecht: Kranke Mitarbeiter

Attest ab erstem Krankheitstag

Arbeitgeber haben das Recht, für den Fall einer Erkrankung eines Arbeitnehmers, von diesem ein ärztliches Attest bereits ab dem ersten Krankheitstag zu verlangen. Das hat kürzlich das Landesarbeitsgericht Köln noch einmal bestätigt. Praxisinhaber können solche Regelungen in den Arbeitsvertrag aufnehmen, um mögliches „Krankfeiern“ zu erschweren.

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Michael Lierke
04.02.2012 12:34

Es ist unsinnig und kontraproduktiv, bereits am ersten Krankheitstag ein… Weiterlesen »

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