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Keine Werbung mit Ex-Mitarbeitern auf der Praxishomepage

Hessisches Landesarbeitsgericht

Keine Werbung mit Ex-Mitarbeitern auf der Praxishomepage

Praxisinhaber müssen persönliche Daten ausgeschiedener Mitarbeiter von ihrer Homepage löschen. Die weitere Präsentation im Internet verletzte die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers, entschied jetzt das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt.

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