Keine Werbung mit Ex-Mitarbeitern auf der Praxishomepage
Hessisches Landesarbeitsgericht
Keine Werbung mit Ex-Mitarbeitern auf der Praxishomepage
Praxisinhaber müssen persönliche Daten ausgeschiedener Mitarbeiter von ihrer Homepage löschen. Die weitere Präsentation im Internet verletzte die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers, entschied jetzt das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt.
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