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Mini-Jobs: Praxischefs haften bei Überschreitung

400-Euro Grenze nicht ständig überschreiten

Mini-Jobs: Praxischefs haften bei Überschreitung

Praxisinhaber aufgepasst! Wer bei der Entlohnung von geringfügig Beschäftigten ständig die Grenze von 400 Euro monatlich überschreitet, haftet für die höheren Abgaben. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (LAG) kürzlich entschieden.

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