Fahrtenbuch oder Ein-Prozent-Regelung? Praxischefs müsen sich entscheiden
Kein Wechsel im laufenden Jahr möglich
Fahrtenbuch oder Ein-Prozent-Regelung? Praxischefs müsen sich entscheiden
Praxisinhaber, die ihren Dienstwagen auch privat nutzen, müssen sich zwischen der Ein-Prozent-Besteuerung und dem Führen eines Fahrtenbuchs entscheiden. Ein Wechsel zwischen den beiden Methoden im laufenden Kalenderjahr ist nicht zulässig. Das hat das Finanzgericht Münster kürzlich entschieden.
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