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Fahrtenbuch oder Ein-Prozent-Regelung? Praxischefs müsen sich entscheiden

Kein Wechsel im laufenden Jahr möglich

Fahrtenbuch oder Ein-Prozent-Regelung? Praxischefs müsen sich entscheiden

Praxisinhaber, die ihren Dienstwagen auch privat nutzen, müssen sich zwischen der Ein-Prozent-Besteuerung und dem Führen eines Fahrtenbuchs entscheiden. Ein Wechsel zwischen den beiden Methoden im laufenden Kalenderjahr ist nicht zulässig. Das hat das Finanzgericht Münster kürzlich entschieden.

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