up|unternehmen praxis

Bundesweit geltende Preise veröffentlicht: 24 Prozent höhere Vergütung als im Vorjahr, 900 Mio. Euro mehr im 2. Halbjahr 2019

Der GKV-Spitzenverband hat gerade noch rechtzeitig die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung der bundesweit geltenden Höchstpreise zum 30.06.2019 geschafft. Damit treten zum 1. Juli 2019 neue Preise in Kraft, die den GKV-Heilmittelpraxen im Vorjahresvergleich 24 Prozent höhere Vergütungen bescheren. Deutliche Zuwächse gibt es für alle Fachrichtung, Ost- wie Westländer.
Zeit ist kostbar: Sieben Fehler, mit denen Sie oft Ihre Zeit verschwenden
© iStock: baona
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Themen, die zu diesem Artikel passen:
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x