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Blankoverordnung in der Ergotherapie beschlossene Sache

In drei Tagen beginnt das Neue Jahr – und es wird ein spannendes für die Heilmittelbranche. Die Hinweise auf einen Gesetzentwurf zur Reform der Berufsgesetze verdichten sich, für physiotherapeutische Leistungen gelten ab Montag neue Preise und die Ergotherapeutinnen und -therapeuten können bald als erste Berufsgruppe mit der Blankoverordnung loslegen.
Blankoverordnung in der Ergotherapie beschlossene Sache
© iStock: KatarzynaBialasiewicz

Wir erinnern uns: Mitte Dezember hatte es einen Beschluss der Schiedsstelle zu einem Vertrag zur erweiterten Versorgungsverantwortung nach §125a SGB V – kurz „Blankoverordnung“ gegeben. Da der Vertrag erst veröffentlich wird, nachdem auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Gelegenheit zur Stellungnahme hatte, wurden zunächst keine weiteren Details bekannt. Inzwischen wissen wir doch ein bisschen mehr: So soll die Stellungnahme der KBV bis zum 31. Januar erfolgen und der Vertrag zur Blankoverordnung dann zum 1. April 2024 in Kraft treten. Die Blankoverordnung soll drei Diagnosegruppen umfassen und die Position „Ergotherapeutische Analyse“ beinhalten. Die Vergütung soll auf Basis von Zeitintervallen erfolgen und zusätzliche Beträge für Administration, Dokumentation usw. beinhalten.

Die Frage der Wirtschaftlichkeit soll über ein Ampelsystem regelt werden. Wenn dieses wirklich so umgesetzt wird, wie im Sommer in den “Big Points” zwischen GKV-Spitzenverband und Ergo-Verbänden vereinbart, erwartet uns ein unfaires System. Mit der Ampel soll der “unverhältnismäßigen Mengenausweitung” vorgebeugt werden – einem Schreckgespenst, das der GKV einfach nicht auszutreiben ist. Im Detail heißt das: Es wird eine durchschnittliche Anzahl von Behandlungseinheiten je Indikation oder Indikationsgruppe vereinbart. Sobald eine Praxis über diesem Durchschnitt liegt, springt die Ampel erst auf gelb und dann auf rot.

Rot bedeutet, dass die Praxis Vergütungseinbußen in Kauf nehmen muss, wenn sie weiter Patient:innen per Blankoverordnung behandelt. Mit diesem System kann sich die Praxis dann entscheiden, ob sie die nächsten Patient:innen abweist oder auf einen bestimmten Anteil der Vergütung verzichtet. Es kommt nicht darauf an, ob die Patientinnen und Patienten dringend Therapie brauchen – rot ist rot. Medizinische Notwendigkeit? Egal. In dem Artikel „Blanko-VO: Ein ‚Ampelsystem‘ ist ungerecht und falsch“ findet Ihr noch viele weitere Gründe, die gegen ein Ampelsystem in dieser Form sprechen.

Bis wir alle Details zur Blanko-VO erfahren, müssen wir scheinbar noch ein wenig warten. In der aktuellen up, die Anfang kommender Woche in Euren Briefkästen liegen wird, haben stellen wir Euch ein Thema vor, dass Ihr schon heute angehen könnt. Es geht um die Vorsorge für den Notfall. Denn Unfälle oder Erkrankungen, die einen plötzlich aus dem Leben reißen, passieren leider nicht immer nur den Anderen. Könnte Eure Praxis von jetzt auf gleich ohne Euch weiterlaufen? Im Themenschwerpunkt der up-Januar-Ausgabe zeigen wir Euch, wie Ihr Euch Schritt für Schritt auf einen solchen Notfall vorbereitet – vom Ablageort für wichtige Unterlagen bis zu Regelungen zur Zulassung. Ihr findet außerdem eine Checkliste, mit der Ihr prüfen könnt, wie gut Ihr bereits vorbereitet seid, und ein Interview mit unserer Justiziarin Laura Albrecht, die erklärt, welche Probleme auftreten können, wenn der Notfallplan fehlt.

Noch eine gute Nachricht zum Schluss: Jahresende bedeutet auch immer, dass Aufbewahrungsfristen ablaufen. Wir haben eine Übersicht für Euch zusammengestellt, die zeigt, welche Dokumente Ihr jetzt entsorgen könnt.

Und ein kleiner Tipp: Bis einschließlich Sonntag gilt noch der Weihnachtspreis für unser up-netzwerktreffen am 20. Januar in Berlin.

Viel Spaß beim Entrümpeln, genießt den Silvesterabend und habt einen guten Start ins neue Jahr!

Herzliche Grüße

Euer Ralf Buchner

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