SGB V erlaubt Weitergabe von Daten an Abrechnungsstellen ohne Einwilligung des Patienten
SGB V erlaubt Weitergabe von Daten an Abrechnungsstellen ohne Einwilligung des Patienten
Heilmittelerbringer (Physio-, Ergotherapeuten, Logopäden, Podologen) rechnen regelmäßig mit den Krankenkassen der GKV ab. Viele nutzen dazu private Anbieter von Abrechnungsstellen. Doch auf jeder Heilmittelverordnung stehen personenrelevante Patientendaten, die unverschlüsselt weitergeleitet werden. Ist das im Sinne des Datenschutzes zulässig?Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
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