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Der Abrechnungstipp: medizinische Begründung

Der Abrechnungstipp

Medizinische Begründung

Manchmal lässt sich die Behandlung eines Patienten mit der Gesamtverordnungsmenge nach Maßgabe des Heilmittelkataloges nicht abschließen. Für solche Fälle können Ärzte eine Verordnung außerhalb des Regelfalls ausstellen. „Solche Verordnungen bedürfen einer besonderen Begründung mit prognostischer Einschätzung“ (§8 Abs. 1 Satz 2 HeilM-RL).Damit Verordnungen außerhalb des Regelfalls auch von Krankenkassen genehmigt werden, sollte die medizinische Begründung so eindeutig wie möglich sein und sich an den Voraussetzungen zur Verordnung im § 3 Abs. 2 orientieren. Eine gute medizinische Begründung schützt auch die Ärzte vor Regressen.

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