Der Abrechnungstipp: medizinische Begründung
Der Abrechnungstipp
Medizinische Begründung
Manchmal lässt sich die Behandlung eines Patienten mit der Gesamtverordnungsmenge nach Maßgabe des Heilmittelkataloges nicht abschließen. Für solche Fälle können Ärzte eine Verordnung außerhalb des Regelfalls ausstellen. „Solche Verordnungen bedürfen einer besonderen Begründung mit prognostischer Einschätzung“ (§8 Abs. 1 Satz 2 HeilM-RL).Damit Verordnungen außerhalb des Regelfalls auch von Krankenkassen genehmigt werden, sollte die medizinische Begründung so eindeutig wie möglich sein und sich an den Voraussetzungen zur Verordnung im § 3 Abs. 2 orientieren. Eine gute medizinische Begründung schützt auch die Ärzte vor Regressen.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.