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Betriebsferien – einfach festlegen?

Betriebsferien - einfach festlegen?

Grundsätzlich gilt für Sie als Praxisinhaber: Ja! Sie können Betriebsferien festlegen. Da die meisten Praxen so etwas wie einen Betriebsrat nicht kennen, können die Praxisinhaber allein per so genanntes Direktionsrecht entscheiden, also so genannte Weisungen erteilen. Grundlage hierfür ist das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 12. Oktober 1961 (Aktenzeichen 5 AZR 423/60). Sie können als Arbeitgeber festlegen, wann die Praxis geschlossen wird und Sie können Ihre Mitarbeiter auch zwingen, zu dieser Zeit Urlaub zu nehmen.

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