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Polizei- und Feuerwehrbeamte sind extrabudgetär!

Freie Heilfürsorge – Patienten in Arztpraxen oft falsch zugeordnet

Polizei- und Feuerwehrbeamte sind extrabudgetär!

Heilmittelverordnungen für Polizei- und Feuerwehrbeamte in der Freien Heilfürsorge fallen nicht unter die Richtgrößenregelung. Darauf hat jetzt die KV Bremen ihre Heilmittel verordnenden Ärzte aufmerksam gemacht.

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