Heilmittel-Richtlinie tritt pünktlich in Kraft
G-BA Pressestelle bestätigt
Heilmittel-Richtlinie tritt pünktlich in Kraft
Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verabschiedete Neufassung der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) kann erst dann in Kraft treten, wenn der Text vollständig im Bundesanzeiger veröffentlich worden ist. Dazu hat die Pressestelle des G-BA in dieser Woche erklärt, dass man davon ausgeht, dass die Neufassung der HeilM-RL am 30. Juni 2011 veröffentlicht wird und damit die Neufassung wie geplant und beschlossen pünktlich am 1. Juli 2011 in Kraft treten wird.
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