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Behinderungsbedingte Umbaukosten steuerlich absetzbar

Urteil des Bundesfinanzhofes:

Behinderungsbedingte Umbaukosten steuerlich absetzbar

Behinderungsbedingte Umbaukosten eines Hauses oder einer Wohnung können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden – auch im Falle einer schleichenden Erkrankung. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München jetzt entschieden. Therapeuten können ihre Patienten darüber informieren.

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