up|unternehmen praxis

Weihnachtsgeld darf nicht einfach gestrichen werden

Landesarbeitsgericht Mainz

Weihnachtsgeld darf nicht einfach gestrichen werden

Ein Praxischef darf das über Jahre hinweg gezahlte Weihnachtsgeld nicht einfach streichen. Das hat das Landesarbeitsgericht in Mainz entschieden. Dies gelte auch dann, wenn er bei den letzten Zahlungen darauf hingewiesen hat, dass die Zahlung freiwillig erfolge.

Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Themen, die zu diesem Artikel passen:
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x