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Flickwerk bei Heilmitteln beschert Ärzten regressfrei

GKV-Versorgungsstrukturgesetz (VStG)

Flickwerk bei Heilmitteln beschert Ärzten regressfrei

Der Deutsche Bundestag hat am 01.12.2011 das „Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG)“ beschlossen. Für Heilmittelerbringer bringt dieses Gesetz wichtige Veränderungen: Chronisch Kranke werden leichter Heilmittel-Verordnungen bekommen, die sogenannten Vorab-Praxisbesonderheiten werden bundesweit vereinheitlicht, Ärzte bekommen bei Überschreiten der Richtgrößen eine zweijährige Schonfrist und Zuwendungen an verordnende Ärzte sind zukünftig verboten.

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