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Betriebsstättennummer und lebenslange Arztnummer nicht prüfen

Betriebsstättennummer und lebenslange Arztnummer nicht prüfen

Die AOK Rheinland/Hamburg fordert Therapeuten auf, die Betriebsstätten- und lebenslange Arztnummer auf Heilmittelverordnungen zu überprüfen. Doch das ist für diese gar nicht möglich, weil die Nummern in keinem öffentlichen Register einsehbar sind. Eine mögliche Rechnungskürzung durch die Kasse wäre daher nicht zulässig. Deswegen reicht es aus, zu prüfen, ob die Nummern auf der Verordnung überhaupt vorhanden sind oder nicht.

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