Anzeige gegen den Chef ist ein Kündigungsgrund
Landesarbeitsgericht Köln
Anzeige gegen den Chef ist ein Kündigungsgrund
Mitarbeiter, die ihren Chef anzeigen, müssen mit einer Kündigung rechnen – auch fristlos. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln kürzlich in einem Fall von sogenannten „Whistleblowing“ entschieden. Die Kündigung sei gerechtfertigt, wenn der Angestellte nicht zuvor versucht habe, die vermuteten Missstände in einem internen Gespräch mit seinem Arbeitgeber zu klären.
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