up|unternehmen praxis

Therapeuten um Stellungnahme-Recht betrogen

Bundesgesundheitsministerium will SGB V nicht durchsetzten

Therapeuten um Stellungnahme-Recht betrogen

Bis heute hat es der G-BA nicht geschafft, die Genehmigungsvoraussetzungen für langfristigen Heilmittelbedarf rechtsverbindlich zu regeln. Dazu wurde er Anfang 2012 durch das Versorgungsstrukturgesetz vom Gesetzgeber verpflichtet. Problematisch dabei ist das Umgehen eines Stellungnahme-Verfahrens, wodurch die Heilmittelverbände bislang von einer aktiven Gestaltung der Thematik ausgeschlossen wurden.

Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Themen, die zu diesem Artikel passen:
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x