Therapeuten um Stellungnahme-Recht betrogen
Bundesgesundheitsministerium will SGB V nicht durchsetzten
Therapeuten um Stellungnahme-Recht betrogen
Bis heute hat es der G-BA nicht geschafft, die Genehmigungsvoraussetzungen für langfristigen Heilmittelbedarf rechtsverbindlich zu regeln. Dazu wurde er Anfang 2012 durch das Versorgungsstrukturgesetz vom Gesetzgeber verpflichtet. Problematisch dabei ist das Umgehen eines Stellungnahme-Verfahrens, wodurch die Heilmittelverbände bislang von einer aktiven Gestaltung der Thematik ausgeschlossen wurden.
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