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Ärztenetze – kaum Chancen für Therapeuten

Kriterienkatalog nur schwer zu erfüllen

Ärztenetze – kaum Chancen für Therapeuten

Das Versorgungsstrukturgesetz vom Januar 2012 hat erstmals die Ärztenetze im SGB V verankert - und zwar im Paragrafen 87 b, Absatz 2 und 4 SGB V. Am 1. April 2013 legte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einen Kriterienkatalog für Ärztenetze vor. Er soll den Landes-KVen verlässliche Kriterien an die Hand geben, Ärztenetze als solche anzuerkennen. Die so bestätigten Netze können dann finanziert werden – eine Chance für therapeutische Praxen? Leider nein, bisher nicht.

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Dr. Christian Flügel-Bleienheuft
18.05.2013 15:35

Nicht jammern, sondern handeln sollten Sie als netzwerkfähiger Therapeut. Gehen… Weiterlesen »

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