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Aus für Sonderregelungen zum Entlassmanagement seit dem 31. März

Zum 31. März dieses Jahres sind die Corona-Sonderregelungen für das Entlassmanagement nach einem Krankenhausaufenthalt beendet worden. Seit dem 1. April gelten daher wieder die alten Regelungen: Krankenhausärzt:innen dürfen danach Heilmittel nach Maßgabe des Heilmittelkataloges nur noch für einen Zeitraum von sieben statt 14 Kalendertagen verordnen. Die Behandlung muss innerhalb von zwölf statt 21 Tagen abgeschlossen sein.

Auch die telefonische Krankschreibung sowie die Erleichterungen bei Betäubungsmittelrezepten und der Substitutionstherapie sind Ende März weggefallen. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) noch einmal hingewiesen. Eine telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) sei aber in bestimmten Fällen weiterhin möglich.

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