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Arbeitnehmer muss Kosten für Weiterbildung zurückzahlen

Im Falle einer Kündigung

Arbeitnehmer muss Kosten für Weiterbildung zurückzahlen

Kündigt ein Praxismitarbeiter vor dem Abschluss einer Weiterbildungsmaßnahme, so kann sein Chef die angefallenen Kosten dafür zurückverlangen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) jetzt entschieden.

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Büdefeld
15.05.2011 8:21

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe in Jahre 2010… Weiterlesen »

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