Arbeitnehmer muss Kosten für Weiterbildung zurückzahlen
Im Falle einer Kündigung
Arbeitnehmer muss Kosten für Weiterbildung zurückzahlen
Kündigt ein Praxismitarbeiter vor dem Abschluss einer Weiterbildungsmaßnahme, so kann sein Chef die angefallenen Kosten dafür zurückverlangen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) jetzt entschieden.
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.
Themen, die zu diesem Artikel passen:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe in Jahre 2010… Weiterlesen »