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Krankenkasse muss Hilfsmittel zahlen

Selbstbestimmung behinderter Menschen hat Vorrang

Krankenkasse muss Hilfsmittel zahlen

Krankenkassen dürfen behinderten Menschen den Anspruch auf ein Hilfsmittel auch dann nicht verweigern, wenn dies durch Pflegekräfte entbehrlich werde. Das hat das Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz jetzt in einem Urteil beschlossen. Die Selbstbestimmung habe Vorrang, heißt es in der Begründung des Gerichts.

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