Krankenkasse muss Hilfsmittel zahlen
Selbstbestimmung behinderter Menschen hat Vorrang
Krankenkasse muss Hilfsmittel zahlen
Krankenkassen dürfen behinderten Menschen den Anspruch auf ein Hilfsmittel auch dann nicht verweigern, wenn dies durch Pflegekräfte entbehrlich werde. Das hat das Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz jetzt in einem Urteil beschlossen. Die Selbstbestimmung habe Vorrang, heißt es in der Begründung des Gerichts.
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