Befristeter Arbeitsvertrag trotz früherer Beschäftigung zulässig
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts:
Befristeter Arbeitsvertrag trotz früherer Beschäftigung zulässig
Ein Arbeitgeber darf ein Arbeitsverhältnis ohne sachlichen Grund bis zu zwei Jahre befristen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) jetzt entschieden. Einer solchen Befristung steht auch eine frühere Beschäftigung nicht entgegen, wenn diese mehr als drei Jahre zurückliegt.
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