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„Neuer Arzt = Neuer Regelfall“ ist rechtens

AOK Niedersachsen verzichtet auf Rechnungskürzung

„Neuer Arzt = Neuer Regelfall“ ist rechtens

Wenn ein Patient nach einer Erstverordnung den Arzt wechselt und sich eine erneute Erstverordnung von einem anderen Arzt ausstellen lässt, dann fürchten viele Praxisinhaber um ihr Geld. Denn Krankenkassen versuchen in solchen Fällen, sich um die Zahlung der zweiten Erstverordnung zu drücken. Zu Unrecht, bestätigte jetzt auch die AOK Niedersachsen einem Praxisinhaber.

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Leupolz Petra
07.11.2012 12:30

Sehr geehrter Herr Buchner, wir haben Klärungsbedarf . 1 Rp… Weiterlesen »

Michael Kiefer
21.06.2012 21:20

Gleiches gilt für die AOK BaWü. Das wird jedes CC… Weiterlesen »

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