„Neuer Arzt = Neuer Regelfall“ ist rechtens
AOK Niedersachsen verzichtet auf Rechnungskürzung
„Neuer Arzt = Neuer Regelfall“ ist rechtens
Wenn ein Patient nach einer Erstverordnung den Arzt wechselt und sich eine erneute Erstverordnung von einem anderen Arzt ausstellen lässt, dann fürchten viele Praxisinhaber um ihr Geld. Denn Krankenkassen versuchen in solchen Fällen, sich um die Zahlung der zweiten Erstverordnung zu drücken. Zu Unrecht, bestätigte jetzt auch die AOK Niedersachsen einem Praxisinhaber.
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