Urteil: Tätigkeitsverbot für ungeimpften Praxischef
Auch Praxisinhaberinnen und -inhaber müssen ihren Corona-Impfschutz nachweisen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Osnabrück kürzlich entschieden (Az.: 3 B 104/22). Es lehnte den Eilantrag eines ungeimpften Zahnarztes gegen das Tätigkeitsverbot ab.
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