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Klarstellung und Glückwunsch

Los geht es heute mit einer Klarstellung: In der vergangenen Woche hatten wir über den Referentenentwurf zum neuen Berufsgesetz der Physiotherapie berichtet. Und damit offensichtlich einige Leserinnen und Leser verängstigt und wohl auch den Eindruck erweckt, mit dem Berufsgesetz käme automatisch der Direktzugang. Ich bitte um Entschuldigung für diese Unklarheit, in Wirklichkeit kann ein Berufsgesetz zwar Voraussetzungen für den Direktzugang schaffen, aber rechtlich muss da an anderen Schrauben gedreht werden. Wir haben in dem Artikel „Reform der Berufsgesetze – keine Angst vor Benachteiligung“ einmal erklärt, warum Ihr Euch keine Sorgen machen müsst und auch dargestellt, wie der Weg zum Direktzugang eigentlich aussieht. Kurz zusammengefasst: Keiner von Euch wird abgehängt, sollte der Referentenentwurf so umgesetzt werden.
Klarstellung und Glückwunsch
© iStock: PeopleImages.com - #1554075


Ärger über den Referentenentwurf dagegen ist natürlich zulässig. Viele Leserinnen und Leser haben sich gefragt, warum aktuell ein Physiotherapeut mit einer etwa 40-stündigen Fortbildung sektoraler Heilpraktiker werden kann und das zukünftige Berufsgesetz mit einem hoffentlich deutlich ambitionierteren Curriculum neue Physios berufsfachschulisch ausbilden lässt, die keinen Direktzugang bekommen. Egal, das Ganze ist ja nur ein noch nicht mal offiziell veröffentlichter Entwurf. In der März-Ausgabe beschäftigen wir uns noch einmal näher mit dem Referentenentwurf und damit, wie Ihr auf diesen noch Einfluss nehmen könnt. Aber nun zu deutlich erfreulicheren Neuigkeiten:

Mein Highlight der Woche gilt den Ergotherapeutinnen und -therapeuten. Herzlichen Glückwunsch! Am Mittwoch wurde der Vertrag zur Blankoverordnung in der Ergotherapie veröffentlicht, wenn das kein Erfolg ist! Die neuen Verträge, Preise etc. findet Ihr im Original unter diesem Link unter: www.gkv-heilmittel.de. Und bevor Ergotherapiepraxen jetzt Stress bekommen, was es da zu beachten gibt der Spoiler: Der Vertrag gilt erst ab dem 1. April 2024. Ihr habt also noch massig Zeit euch darauf einzustellen. In der März-Ausgabe der up befassen wir uns ganz ausführlich mit dem Vertrag. Ihr findet dort auf jeden Fall schon mal einen Spickzettel für die Verordnungsprüfung, eine Neuauflage des Heilmittelkatalogs in schon im Druck und wird ebenfalls rechtzeitig zum Start vorliegen.

Bitte notieren: Für alle, die einen Überblick zum Thema Blankoverordnung Ergotherapie haben möchten, findet am Mittwoch, den 28. Februar um 19 Uhr ein up-Webcast zum Thema Blankoverordnung Ergotherapie statt. Und wer sich vorab schon einmal austauschen möchte, ist herzlich am 21. Februar zum up-Stammtisch mit Olav Gerlach, Björn Schwarz und zahlreichen Kolleg:innen eingeladen. Weitere Informationen und den Link zu Anmeldung findet Ihr hier: www.up-aktuell.de/stammtisch-info

Wie man an meiner obigen Klarstellung sieht, ist die richtige Kommunikation ziemlich wichtig. Deswegen lohnt sich vielleicht ein Blick auf unsere aktuellen Kommunikationstipps, wie Ihr mithilfe von aktivem Zuhören und ganz konkreten Nachfragen auch aus dem schwierigsten Patienten die nötigen Informationen bekommt, die Ihr für eine erfolgreiche Behandlung benötigt. Dann kann man im Gespräch auch gleich aufräumen mit den Mythen rund um Rückenschmerzen.

Logopäd:innen können herzlich eingeladen wieder online an den Sprechstunden der Universität Halle „SprachNetz“ teilnehmen. An jedem ersten Donnerstag im Monat zwischen 13 und 14 Uhr können therapeutische Fachkräfte, aber auch interessierte Eltern Fragen zur kindlichen Sprachentwicklung stellen. Eine gute Möglichkeit, sich auszutauschen. Los geht’s am 7. März.

Manchmal ist die Möglichkeit von “Homeoffice” auch richtig gut. Ich blicke gerade auf den Bodensee und freue mich über tolles Wetter, während bei uns oben in Kiel alles grau in grau ist und der Nieselregen gar nicht aufhören will. Ich hoffe, dass Ihr gutes Wetter oder zumindest gute Laune habt!

Herzliche Grüße,

Euer Ralf Buchner

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