Der Abrechnungstipp: Verordnung außerhalb des Regelfalls
Der Abrechnungstipp
Verordnung außerhalb des Regelfalls
Lässt sich eine Behandlung mit der im Heilmittelkatalog für den Regelfall festgelegten Gesamtverordnungsmenge nicht abschließen, sind weitere Verordnungen möglich: die sogenannten Verordnungen außerhalb des Regelfalls. Einige Krankenkassen versuchen allerdings die bürokratischen Hürden für solche Verordnungen so hoch zu setzen, dass die Abrechnung manchmal zum Glücksspiel wird. Deswegen hilft es, den formalen Rahmen für solche Verordnungen zu kennen und sein Recht gegenüber der Krankenkasse durchzusetzen.
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