Download der Woche KW 11-2014: Bildrechte von Mitarbeitern auf Praxishomepage wahren
Download der Woche
Bildrechte von Mitarbeitern auf Praxishomepage wahren
Das Recht am eigenen Bild ist ein Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes und dementsprechend gesetzlich geschützt. Demnach hat jeder Mensch das Recht, selbst zu entscheiden, ob und in welchem Umfang von ihm gemachte Bilder veröffentlicht werden dürfen.
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.
Themen, die zu diesem Artikel passen: