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Schadenersatz auch nach Ablauf der Verjährungsfrist möglich

BGH-Urteil zu Beraterhaftung:

Schadenersatz auch nach Ablauf der Verjährungsfrist möglich

Auch noch nach Ablauf der Verjährungsfrist haben Kapitalanleger die Chance auf Schadenersatz, wenn bei der Anlageberatung Fehler gemacht wurden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden.

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