Bei Begleitung in Therapiepraxis unfallversichert
Pflegende Familienangehörige
Bei Begleitung in Therapiepraxis unfallversichert
Pflegende Familienangehörige stehen während ihrer Tätigkeit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel jetzt entschieden. Dies gelte auch dann, wenn der Pflegehelfer bei einer Tätigkeit zu Schaden komme, die nicht bei der Pflegestufe berücksichtigt werde.
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