up|unternehmen praxis

Bei Begleitung in Therapiepraxis unfallversichert

Pflegende Familienangehörige

Bei Begleitung in Therapiepraxis unfallversichert

Pflegende Familienangehörige stehen während ihrer Tätigkeit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel jetzt entschieden. Dies gelte auch dann, wenn der Pflegehelfer bei einer Tätigkeit zu Schaden komme, die nicht bei der Pflegestufe berücksichtigt werde.

Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Themen, die zu diesem Artikel passen:
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x