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Verjährungsfristen von Privathonoraren beachten!

Therapeuten aufgepasst

Verjährungsfristen von Privathonoraren beachten!

Therapeuten sollten die Verjährungsfristen von Privathonoraren beachten. Nach § 195 BGB verfallen zum 31. Dezember die Ansprüche ausstehender Rechnungen aus dem Jahre 2008. Darauf weist die Arzt-Auskunft im aktuellen Stiftungsbrief-News hin.

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