Praxisparkplätze müssen nicht völlig schnee- und eisfrei sein
Praxisrecht
Praxisparkplätze müssen nicht völlig schnee- und eisfrei sein
Parkplätze von Therapiepraxen müssen nicht völlig schnee- und eisfrei gehalten werden. Es sei den Nutzern durchaus zuzumuten, kleine und gut sichtbare vereiste Flächen zu umgehen. Das hat der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz jetzt entschieden.
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