G-BA soll handeln
Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf bei langfristiger Genehmigung von Heilmitteln
G-BA soll handeln
Erst kürzlich tagte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zum Thema „langfristige Versorgung mit Heilmitteln“ mit dem Ergebnis, keinen weiteren Schritt in der Konkretisierung der gesetzlichen Regelungen weitergekommen zu sein. Jetzt fordert die Bundesregierung den G-BA auf, die praktische Umsetzung des § 32 Abs. 1a SGB V zu überprüfen und ggf. weiterzuentwickeln. Dennoch ist mit einer schnellen Umsetzung in nächster Zukunft wohl nicht zu rechnen.
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